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Waldpflegevertrag

Es gibt viele Gründe warum sich Waldbesitzer nicht mehr selbst um Ihren Wald kümmern können oder wollen. Für jeden dieser Gründe stellen wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen in Form von Waldpflegeverträgen zur Verfügung.

Wesentliche Punkte der Zusammenarbeit sind:

  • Treuhänderische Bewirtschaftung Ihres Waldes

  • Maßnahmenplanung im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer

  • Gemeinsame Waldbegänge

  • Praxisorientierte Beratung

  • Organisation, Betreuung, Abrechnung aller Arbeiten von der Pflanzung bis zur Holzernte

  • Nähe zum Holzmarkt (wir wissen, welches Holz sich gerade gut verkaufen lässt)

  • Nachhaltige und ertragsoptimierte Nutzung

  • Kontrollbegänge bei Bedarf, zum Beispiel Borkenkäferkontrollen

  • Ausschöpfung der staatlichen Förderprogramme

  • Baumschau an öffentlichen Straßen und Wegen

  • Seriöse Abwicklung

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Betreuung von über 1000 ha Kirchen- und Privatwald, sowie Rechtler- und Gemeindewald.

Darüber hinaus übernehmen wir die Betriebsleitung und Betriebsausführung im Körperschaftswald gemäß den Anforderungen der Körperschaftswaldverordnung.
Zum Körperschaftswald zählen seit der Novellierung des Bayerischen Waldgesetzes im Jahr 2005 Gemeinde- und Nutzungsrechtewälder, sowie Wälder von öffentlichen Stiftungen (siehe BayWaldG Art.3).

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